2. Die Kosten des Revisionsverfahrens, bestimmt auf CHF 600.00, werden dem Gesuchsteller auferlegt. 3. Der Gesuchsteller hat den Gesuchsgegnern 2 und 4 für ihre notwendigen Aufwendungen im Verfahren je eine angemessene Entschädigung auszurichten. Die Höhe dieser Entschädigungen wird nach Eingang der Kostennoten von Rechtsanwalt Y.________ und Rechtsanwalt Z.________ mit separatem Beschluss bestimmt. 4. Rechtsanwalt Y.________ und Rechtsanwalt Z.________ werden aufgefordert, ihre Kostennoten betreffend das Revisionsverfahren einzureichen.