4 Rechtsmittellegitimation. Schliesslich sei die Verurteilung zu Schadenersatz und Genugtuung, die der Gesuchsteller abgeändert wissen wolle, unmittelbare Folge seiner von ihm nicht angefochtenen oberinstanzlichen Verurteilung und würde durch eine Verurteilung der Mitglieder der Familie D.________ nicht einfach hinfällig. Folglich fehle dem Gesuchsteller auch in diesem Punkt die Rechtsmittellegitimation (pag.