___ sowie bezüglich der Kosten- und Entschädigungsfolgen [und im Zivilpunkt] aufzuheben. Als Folge hiervon sei auch das oberinstanzliche Urteil im Kosten- und Entschädigungspunkt [sowie im Zivilpunkt] aufzuheben. 3. Mit Verfügung vom 29. April 2016 wurde dem Revisionsgesuch antragsgemäss die aufschiebende Wirkung erteilt (pag. 33). 4. Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte in ihrer Stellungnahme vom 3. Mai 2016 (pag. 41 ff.), auf das Revisionsgesuch sei nicht einzutreten und die Verfahrenskosten seien dem Gesuchsteller aufzuerlegen.