Diese habe hier zwischen den Familien A.________ und D.________ stattgefunden, während die Mitglieder der Familie A.________ sich untereinander nicht angegriffen hätten. Die rechtskräftigen erstinstanzlichen Freisprüche der Mitglieder der Familie D.________ von der Anschuldigung des Raufhandels stünden somit in einem unverträglichen Widerspruch zur oberinstanzlichen Verurteilung der Mitglieder der Familie A.________ wegen des gleichen Tatbestands. Das erstinstanzliche Urteil sei deshalb in Bezug auf die Freisprüche der Mitglieder der Familie D.________ sowie bezüglich der Kosten- und Entschädigungsfolgen [und im Zivilpunkt] aufzuheben.