2 4. Die Verfahren PEN 13 263 und SK 14 381 seien im Umfang der Revision an das Regionalgericht Bern-Mittelland zur neuen Behandlung und Beurteilung zurückzuweisen; 5. Dem vorliegenden Revisionsgesuch sei die aufschiebende Wirkung betreffend die Vollstreckung der Urteile vom 21. Oktober 2014 (PEN 13 263) und vom 15. Januar 2016 (SK 14 381) zu erteilen; 6. D.________, F.________ und E.________ seien unter solidarischer Haftbarkeit zum Ersatz der Parteikosten von A.________ für das Revisionsverfahren zu verurteilen;