2. Mit Revisionsgesuch vom 25. April 2016 (pag. 3 ff.) gelangte der Gesuchsteller, vertreten durch Fürsprecher X.________, an das Obergericht und stellte folgende Anträge: «1. Die Urteile vom 15. Januar 2016 (SK 14 381) und vom 21. Oktober 2014 (PEN 13 263) seien zu revidieren; 2. Das Urteil vom 21. Oktober 2014 (PEN 13 263) sei betreffend die rechtskräftigen Freisprüche von D.________, F.________ und E.________, sowie betreffend die Verteilung der Verfahrenskosten und Parteientschädigungen aufzuheben;