1. Mit Urteil vom 21. Oktober 2014 (PEN 13 263) sprach das Regionalgericht Bern- Mittelland A.________ (nachfolgend: Gesuchsteller), seine mitbeschuldigten Söhne B.________ und C.________ (nachfolgend gemeinsam mit dem Gesuchsteller: "Familie A.________“) sowie D.________, E.________ und F.________ (nachfolgend: Gesuchsgegner 2-4 bzw. "Familie D.________") von der Anschuldigung des Raufhandels frei. Das Strafverfahren gegen den Gesuchsgegner 3 wegen einfacher Körperverletzung wurde infolge Rückzug des Strafantrags eingestellt und das Widerrufsverfahren gegen den Gesuchsgegner 4 als gegenstandslos abgeschrieben.