Der Beschuldigte wird somit in Übereinstimmung mit den Ausführungen der Vorinstanz, jedoch gestützt auf eine geringere Tagessatzhöhe, zusätzlich zur bedingten Geldstrafe mit einer Verbindungsbusse von CHF 1‘200.00 sanktioniert. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhaftem Nichtbezahlen wird auf 15 Tage festgelegt. 21.5. Zusammenfassend wird der Beschuldigte zu einer bedingten Geldstrafe von 65 Tagessätzen à CHF 80.00, ausmachend CHF 5‘200.00, und zu einer Verbindungsbusse von CHF 1‘200.00, mit Ersatzfreiheitsstrafe von 15 Tagen, verurteilt. Die Probezeit der bedingten Geldstrafe wird auf zwei Jahre festgesetzt. V. Zivilpunkt