20. Konkrete Strafe 21.1. Damit beträgt die hypothetische Gesamtstrafe 130 Strafeinheiten. Wird diese hypothetische Strafe um die rechtskräftige Strafe vom 22.6.2015 – das heisst um 46 Strafeinheiten – reduziert, ergibt dies eine Zusatzstrafe von 84 Strafeinheiten. Einer Erhöhung der Anzahl Strafeinheiten steht indessen das Verbot der reformatio in peius entgegen. Damit ist die Zusatzstrafe auf total 80 Strafeinheiten festzulegen. 21.2. In Bezug auf die theoretischen Ausführungen zur Tagessatzhöhe, zum bedingten Vollzug und zur Verbindungsbusse kann auf die Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag.