Der Beschuldigte beteuerte bis zuletzt, nichts mit dem vorliegenden Vorfall zu tun zu haben und die auf anibis.ch angebotenen Gegenstände noch nie vorher gesehen zu haben. Da er nicht geständig ist, zeigt er bezüglich des vorliegenden Falles naturgemäss weder Reue, noch Einsicht. Dies wirkt sich neutral, d.h. nicht strafmindernd, aber auch nicht straferhöhend aus. Soweit ersichtlich hat sich der Beschuldigte im gesamten Strafverfahren anständig verhalten.