17 aus, dass die Übertretungsbusse für die Missachtung eines Vorschriftssignals sowie das Nichtmitführen eines Pannendreieckes maximal CHF 180.00 beträgt (ausmachend zwei Tage Ersatzfreiheitsstrafe) und auf die eigentliche Verbindungsbusse die restlichen CHF 720.00 (ausmachend 6 Tage Ersatzfreiheitsstrafe à CHF 120.00) entfallen. 16.4. Wie erwähnt hat die Kammer das Verbot der reformatio in peius zu beachten. Die Gesamtstrafe darf damit nicht höher als im angefochtenen Urteil ausfallen, da nur der Beschuldigte Berufung erhoben hat (Art.