16 1 StGB (E. 4.3.1). Damit ist vorliegend zu prüfen, welche Strafart für die jeweiligen Delikte auszusprechen wäre. Im Bereich der mittelschweren Kriminalität, das heisst für Strafen zwischen sechs Monaten und einem Jahr, sieht das Strafrecht die Geldstrafe und Freiheitsstrafe vor. Um dem Verhältnismässigkeitsprinzip genüge zu tun, stellt die Geldstrafe die vorrangige Strafe dar. Eine Freiheitsstrafe soll nur ausgesprochen werden, wenn die öffentliche Sicherheit durch kein anderes Mittel gewährleistet werden kann.