16. Allgemeine Ausführungen 16.1. Betreffend den theoretischen Ausführungen zur Strafzumessung, Gesamtstrafenbildung und Zusatzstrafe kann auf die korrekten Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 260 f., S. 23 f. der erstinstanzlichen Entscheidbegründung).