13. Zum Vorwurf des Diebstahls Gestützt auf das Beweisergebnis steht fest, dass der Beschuldigte Kartsportartikel und Werkzeuge im Wert von rund CHF 10‘000.00 entwendet hat. Sämtliche Gegenstände stellen fremde, bewegliche Sachen dar. Indem er diese unrechtmässig entwendete und bei sich behielt, hat er den Bruch fremden Gewahrsams herbeigeführt und neuen (während rund sechs Monaten auch eigenen) Gewahrsam begründet.