14 11.3. Mit Entscheid vom 13.6.2016 wurde das Konkursverfahren gegen die Privatklägerin mangels Aktiven eingestellt. Den Gläubigern wurde eine Frist bis zum 10.7.2016 gesetzt, um einen Kostenvorschuss zu leisten (vgl. Eintrag SHAB vom 29.6.2016, Meldung Nr. 2898131). Gemäss Mitteilung des Konkursamtes Seeland vom 20.7.2016 hat kein Gläubiger einen Kostenvorschuss geleistet, weshalb das Konkursverfahren definitiv eingestellt wurde (pag. 312). Wird das Konkursverfahren über eine Gesellschaft nach Art.