Entsprechend befindet sie sich aktuell in Liquidation und ist nach wie vor eine juristische Person (vgl. Handelsregisterauszug). Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung behält die konkursite Gesellschaft ihre Parteistellung (Geschädigtenstellung) im Schuldpunkt. Sie ist hingegen nicht mehr berechtigt, Zivilforderungen geltend zu machen, zumal dies über die Konkursverwaltung als gesetzliche Vertreterin zu laufen hat (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_557/2010 vom 9.3.2011 E. 7.2; BGE 140 IV 155 E. 3.4.4; Urteile des Bundesgerichts 6B_1082/2014 vom 3.3.2015 E. 1.5 und 6B_236/2014 vom 1.9.2014 E. 3.4.4).