12 Der Kontakt zwischen dem Beschuldigten und F.________ entstand somit erst rund sechs Monate nach dem Einschleichdiebstahl. F.________ hätte folglich die Kartsportartikel nach der Entwendung sechs Monate lang bei sich behalten müssen. Der Beschuldigte hatte sein Büro sowohl zum Zeitpunkt des Autoverkaufs an F.________ als auch im Zeitpunkt des Diebstahls bereits nicht mehr in der Lagerhalle an der E.________. Hätte F.___