_ einen derartigen Aufwand hätte betreiben sollen, um von einem ziemlich theoretischen Verdacht gegen ihn, er habe den Diebstahl selber begangen, abzulenken. In Bezug auf den Verdacht, er habe sich als Hehler betätigt, brächte ihm dies nämlich gar nichts. Die Kammer geht deshalb davon aus, dass der Chatverlauf zwischen F.________ und dem Beschuldigten echt ist. Dies gilt umso mehr, als sich der Beschuldigte in Bezug auf den Chatverlauf mehrfach widersprach und stets bemüht war, zu erklären, dass das Ehepaar F.________ und G.________ einen Komplott gegen ihn geplant habe. 9.6. Zum Ablauf der Geschehnisse