und der Nummer ________ (welche nach seinen eigenen Angaben dem Beschuldigten gehört, pag. 139, Z. 41 ff.) decken sich im Wesentlichen mit den Aussagen von F.________. Es sind auch keine Hinweise ersichtlich, dass der Chatverlauf fingiert sein könnte. Zwar fällt effektiv auf, dass einige Nachrichten in einem besseren Französisch geschrieben wurden. Allerdings ist auch nicht unüblich, bei Nachrichten in fremder Sprache Hilfe in Anspruch zu nehmen.