10 gesamte Chatverlauf nicht von ihm stamme (pag. 139, Z. 36). Die Handynummer sei zwar seine und er habe unter dieser mit dem Ehepaar F.________ und G.________ kommuniziert. Es handle sich aber um einen Komplott gegen ihn und die Nachrichten seien gefälscht (pag. 139, Z. 41 ff.). Der Beschuldigte versuchte sich ferner aus der Angelegenheit rauszureden, indem er erklärte, nicht so gut Französisch zu sprechen und beim Schreiben nicht auf Accents etc. zu achten. Einige Worte aus dem Chatverlauf könne er gar nicht verstehen (pag. 139, Z. 7 ff.).