noch als Gauner zu bezeichnen und dass er schon gehört habe, dass die Familie nicht immer korrekte Geschäfte mache (pag. 15, Z. 93 ff.). Der Beschuldigte bestätigte, F.________ und dessen Frau über den Verkauf des Citroëns zu kennen und dass es nach dem Verkauf Probleme mit dem Auto gegeben habe (pag. 14, Z. 47 ff.; pag. 129, Z. 14 ff.). Er habe mit F.________ jedoch nie über Kartsport gesprochen (pag. 129, Z. 42). Später meinte der Beschuldigte allerdings, dass er den Kart von F.________ gesehen habe und sie dann Smalltalk über das Kartfahren geführt hätten (pag. 138, Z. 32 ff.). Die Kartartikel habe er aber noch nie gesehen und auch keinem Kunden verkauft (pag. 14, Z. 32 ff.).