9 Schlüsseln, die er habe nachmachen lassen. Damit impliziert er selbst, dass er nicht nur einen Ersatzschlüssel hat machen lassen. Der Beschuldigte betonte, mit seinen Schlüsseln nie Zugang zur Lagerhalle gehabt zu haben (pag. 130, Z. 22). Er habe diese Türe nie betätigt. Das Büro sei geheizt gewesen und die Lagerhalle nicht. Er frage sich also, warum die Verbindungstüre hätte offen gewesen sein sollen (pag. 138, Z. 15 ff.).