_ sagte umfassend aus, belastete sich teilweise auch selber und versuchte nicht zu verstecken, dass er mit dem beabsichtigten Verkauf der gestohlenen Kartsportartikel zu tun hatte. Er belastete auch den Beschuldigten nicht mehr als notwendig und schilderte die Umstände, unter welchen er zu den Kartsportartikeln kam, offen und objektiv. Seine Aussagen sind damit grundsätzlich glaubhaft. 9.3. Würdigung der Aussagen von G.________ G.________ wurde lediglich anlässlich der Hauptverhandlung vom 14.1.2016 befragt (pag. 216 ff.). Sie war dabei sehr emotional und weinte.