8 Einvernahme nicht daran gedacht, dass er diese SMS noch habe (pag. 135, Z. 3). Dies ist verständlich, zumal F.________ bei der Polizei erstmals mit der Thematik konfrontiert wurde. Ferner sieht die Kammer zwischen der Aussage, dass «die Artikel als Teilzahlung für das Auto anzusehen seien» (polizeiliche Einvernahme vom 17.11.2014) und dass «mit dem Verkaufserlös das Auto repariert werden könne» (Einvernahme Hauptverhandlung vom 23.10.2015) keinen eigentlichen Widerspruch. Bei der ersten Einvernahme war F._____