Der Beschuldigte habe seinen Kart in der Garage gesehen, weshalb sie überhaupt auf das Thema Kartfahren gekommen seien. Nach Vertragsschluss habe ihm der Beschuldigte dann die Gegenstände gezeigt und angeboten. Er habe alle genommen, für den Fall, dass sie jemand gebrauchen könne. Als dann die Autoprobleme aufgetaucht seien, habe ihm der Beschuldigte gesagt, er könne die Artikel verkaufen und mit dem Erlös das Auto reparieren (pag. 133, Z. 1 ff.). In diesem Zusammenhang wies F.________ daraufhin, dass er die SMS des Beschuldigten noch habe (pag. 133, Z. 21 ff.)