132, Z. 20 ff.). Es habe dann Probleme mit dem Citroën gegeben, woraufhin es ein Hin und Her gegeben habe, ob der Beschuldigte das repariere oder nicht (pag. 132, Z. 30 ff.). Seine Frau habe unbedingt ein Ersatzfahrzeug haben wollen. Daher hätten sie auch vorgeschlagen, den Mazda zurückzuerhalten, solange der Citroën in der Garage sei. Der Beschuldigte habe aber dann gesagt, dass der Mazda Probleme habe und er kein anderes Ersatzauto geben wolle (pag. 134, Z. 34 ff.). Der Beschuldigte habe seinen Kart in der Garage gesehen, weshalb sie überhaupt auf das Thema Kartfahren gekommen seien.