Der Beschuldigte habe dann gemeint, dass er die Kartsportartikel für CHF 550.00 verkaufen könne. Die Artikel seien aber viel teurer und es habe den Anschein gemacht, dass der Beschuldigte sie einfach habe loswerden wollen. Er sei zwar ein bisschen misstrauisch geworden. Schlussendlich habe er sich dann einfach gedacht, dass dies für den Beschuldigten wohl so stimme und er selbst vielleicht auch noch etwas Geld gewinnen könne (pag. 24, Z. 77 ff.). Bei dieser ersten Einvernahme belastete sich F.____