Auf Frage woher er die Artikel habe, führte er aus, dass er diese von einem Autohändler in Biel habe, bei welchem er und seine Frau ein Auto gekauft hätten. Dieser habe gewusst, dass er selber Kartsport mache und habe ihm die Artikel dann angeboten, wobei ein Teil des Erlöses als Teilzahlung für das Auto angesehen worden sei (pag. 23, Z. 29 ff.). Auf Frage gab F.________ schliesslich bekannt, dass der Beschuldigte der fragliche Autohändler gewesen sei (pag. 24, Z. 63 ff.). Er habe den Beschuldigten gefragt, woher er die Artikel habe.