7 9.2. Würdigung der Aussagen von F.________ F.________ wurde im Strafverfahren gegen unbekannte Täterschaft erstmals am 17.11.2014 von der Polizei einvernommen (pag. 22 ff.). Er gab auf die Fragen zu seinem Zugang auf anabis.ch und die von ihm zum Verkauf angebotenen Artikel ausführlich Antwort. Auf Frage woher er die Artikel habe, führte er aus, dass er diese von einem Autohändler in Biel habe, bei welchem er und seine Frau ein Auto gekauft hätten.