Daher sei der Beschuldigte per Ende Januar 2014 ausgezogen. Die Mietkaution von CHF 4‘000.00 habe man noch behalten. Die vom Beschuldigten nicht bezahlten Monatsmieten von Februar und März seien dann mit dem Mietzinsdepot verrechnet worden (pag. 19, Z. 64 ff.; pag. 125, Z. 26 ff.). Er sei wegen des Mietzinsdepots vom Beschuldigten betrieben worden (pag. 20, Z. 136 f.) und dieser habe ein Schlichtungsverfahren gegen ihn eingeleitet (pag. 20, Z. 161 f.). Der Privatkläger erwähnte ferner, dass der Beschuldigte von seinem Vater zwei Schlüssel für die Lagerhalle erhalten habe.