7. Unbestrittener/bestrittener Sachverhalt 7.1. Unbestritten ist, dass sich der Beschuldigte und C.________ (nachfolgend der Privatkläger) seit ihrer Schulzeit kennen. Der Beschuldigte hatte sich in die Lagerhalle an der E.________ eingemietet, welche dem Vater des Privatklägers gehörte und wo auch die D.________ GmbH (nachfolgend die Privatklägerin) ihr Geschäftsdomizil hatte. Ende Januar 2014 zog der Beschuldigte aus den Räumlichkeiten aus.