5. Vorwurf gemäss Anklageschrift Dem Beschuldigten wird im Strafbefehl vom 10.3.2015 (pag. 60 ff.) vorgeworfen, sich am 14.4.2014/15.4.2014 in E.________, des Diebstahls (1) und des Hausfriedensbruchs (2) schuldig gemacht zu haben. Als Sachverhalt wird Folgendes umschrieben (pag. 60): 1. Der Beschuldigte verschaffte sich Zutritt zu der Lagerhalle und entwendete dort Werkzeuge, Kartsportartikel und andere Gegenstände (vgl. Liste Anzeigerapport) im Wert von ca. CHF 10‘000.00. 2. Der Beschuldigte verschaffte sich Zutritt zur Lagerhalle an der E.________, um dort einen Diebstahl zu begehen.