2. Berufung Gegen das erstinstanzliche Urteil vom 14.1.2016 meldete A.________ (nachfolgend der Beschuldigte), vertreten durch Rechtanwalt B.________ am 18.1.2016 frist- und formgerecht Berufung an (pag. 234). Mit Berufungserklärung vom 11.5.2016 erklärte der Beschuldigte die vollumfängliche Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil. Er beantragte einen Freispruch bezüglich der Anschuldigung des Diebstahls und des Hausfriedensbruchs, die Auferlegung der Verfahrenskosten an den Staat sowie die Zusprechung einer Parteientschädigung für das erst- und oberinstanzliche Verfahren (pag.