2. Zu einer Verbindungsbusse von CHF 1ʼ500.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 15 Tage festgesetzt. 3. Zu den Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 3ʼ100.00 und Auslagen von CHF 76.00, insgesamt bestimmt auf CHF 3ʼ176.00. Die Gebühren setzen sich zusammen aus: Kosten der Untersuchung CHF 800.00 Kosten des Gerichts (inkl. schriftl. Begründung) CHF 2300.00 Total CHF 3100.00