Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 11. Januar 2016 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als A. das Strafverfahren gegen A.________ wegen dem Konsum einer unbestimmten Menge Kokaingemisch bis zum 09.08.2014, in Bern und anderswo, eingestellt wurde, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. B. A.________ schuldig erklärt wurde: