Diese Strafe ist zudem als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 28. August 2013 zu qualifizieren. 14.6 Täterkomponenten Es kann grundsätzlich auf die obigen Ausführungen zu den Täterkomponenten in Bezug auf die Freiheitsstrafe verwiesen werden (Ziff. III.12.). Im SVG-Bereich ist der Beschuldigte jedoch einschlägig vorbestraft. Im Jahr 2009 wurde ihm wegen Geschwindigkeitsüberschreitung bereits einmal der Führerausweis entzogen (vgl. Auszug aus dem ADMAS-Register, pag. 1523). Die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten fallen in Bezug auf diese Delikte weniger ins Gewicht.