Nach der Tat vom 10. Dezember 2012 bis zur Anklage vergingen rund 2,5 Jahre. Doch ist zu beachten, dass u.a. aufgrund des fehlenden Geständnisses des Beschuldigten sehr umfangreiche Ermittlungen geführt wurden (vgl. Ermittlungsrapporte pag. 178 ff.), und vor allem, dass der Beschuldigte während des laufenden Strafverfahrens erneut einschlägig straffällig wurde, indem er sich erneut an einem Drogentransport beteiligte. Zudem wurde gegen den Beschuldigte auch im Zusammenhang mit einer Kokainlieferung vom 17. Januar 2010 ermittelt (vgl. pag. 206). Die lange Verfahrensdauer hat er damit zu teilweise selbst verschuldet.