___ AG (Arbeitsvertrag auf pag. 2026). Seit dem 19. Mai 2015 ist der Beschuldigte Vater eines Sohnes, mit dem er gemäss eigenen Angaben täglich Kontakt habe (pag. 2040). Seit seiner Entlassung aus der Untersuchungshaft hat der Beschuldigte nach eigenen Angaben sein Leben total geändert. Dies wird durch zahlreiche Unterlagen tatsächlich belegt. So attestiert der Bewährungshelfer des Beschuldigten, dieser habe grosses Engagement dabei gezeigt, sein Leben grundlegend zu verändern (vgl. Bestätigung der Abteilung Bewährungshilfe und alternativer Strafvollzug vom 29. Juli 2016, pag.