Angriffs. Die eher geringfügigen, nicht einschlägigen Vorstrafen fallen leicht straferhöhend ins Gewicht. Die letzten zwei Verurteilungen wegen Missbrauchs von Ausweisen und Schildern und wegen Angriffs erfolgten zudem während der Dauer des vorliegenden Strafverfahrens, was zusätzlich leicht straferhöhend zu berücksichtigen ist. 12.2 Persönliche Verhältnisse Die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten haben sich seit Ergehen des erstinstanzlichen Urteils weiter verbessert. Dem Leumundsbericht vom 10. Oktober 2016 (pag.