2055 ff.). Die Widerhandlung gegen das BetmG beging er durch Erlangen, Einfuhr und Beförderung einer unbestimmten Menge Kokaingemisch in der Zeit vor dem 1. Dezember 2012, durch Erlangen, Einfuhr und Beförderung von 1‘912 Gramm Kokaingemisch (1‘415 Gramm reines Kokain) in der Zeit vom 1. bis 10. Dezember 2012, teilweise gemeinsam begangen mit dem Beschuldigten, und durch Verschaffen einer unbestimmten Teilmenge von den erwähnten 1‘912 Gramm Kokaingemisch an den Beschuldigten. Die Verurteilung von D.______