9 Rolle spielte in Bezug auf diese zweite Drogengeschäft D.________. Die Vorinstanz führte zutreffend aus, dass die Idee zum zweiten Transport nicht vom Beschuldigten aus kam und er auch nicht von Anfang an in die Planung und Organisation miteingebunden war (pag. 1964 = S. 41 der Urteilsbegründung; vgl. auch Beweiswürdigung der Vorinstanz pag. 1952 f. = S. 29 f. der Urteilsbegründung). Gemäss der Sachverhaltsfeststellung der Vorinstanz organisierte D.__