Einsatzstrafe Innerhalb des Strafrahmens von einem bis 20 Jahren Freiheitsstrafe ist das Tatverschulden des Beschuldigten noch als leicht einzustufen. E.________ wurde für seine Tatbeteiligung mit Urteil des Bezirksgerichts Bülach vom 1. Juni 2010 wegen mengenmässig qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (Einfuhr und Besitz) zu 30 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt (pag. 1120). E.________ war, soweit dies den Urteilserwägungen zu entnehmen ist, kokainabhängig und hatte hohe Schulden, was sich strafmindernd auswirkte (pag. 1110).