Die Widerhandlung gegen das WG wurde somit begangen, bevor der Beschuldigte am 28. August 2013 wegen Angriffs verurteilt wurde. Es besteht teilweise retrospektive Konkurrenz. Die Geldstrafe ist somit teilweise als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 28. August 2013 auszusprechen.