Am 28. August 2013 verurteilte ihn die Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland wegen Angriffs zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu CHF 30.00. Hat das Gericht eine Tat zu beurteilen, die der Täter begangen hat, bevor er wegen einer andern Tat verurteilt worden ist, so bestimmt es die Zusatzstrafe in der Weise, dass der Täter nicht schwerer bestraft wird, als wenn die strafbaren Handlungen gleichzeitig beurteilt worden wären (Art. 49 Abs. 2 StGB).