2047 f.) wurde der Beschuldigte mit Urteil des Gerichtskreises VIII Bern-Laupen vom 21. Oktober 2010 wegen Missbrauchs von Ausweisen und Schildern zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 20.00 verurteilt. Am 28. August 2013 verurteilte ihn die Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland wegen Angriffs zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu CHF 30.00. Hat das Gericht eine Tat zu beurteilen, die der Täter begangen hat, bevor er wegen einer andern Tat verurteilt worden ist, so bestimmt es die Zusatzstrafe in der Weise, dass der Täter nicht schwerer bestraft wird, als wenn die strafbaren Handlungen gleichzeitig beurteilt worden wären (Art.