5 8. Retrospektive Konkurrenz Vorliegend stehen Straftaten zur Beurteilung, die der Beschuldigte im Zeitraum vom 29. Mai 2009 bis zum 9. August 2014 begangen hat. Gemäss Strafregisterauszug vom 12. Oktober 2016 (pag. 2047 f.) wurde der Beschuldigte mit Urteil des Gerichtskreises VIII Bern-Laupen vom 21. Oktober 2010 wegen Missbrauchs von Ausweisen und Schildern zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 20.00 verurteilt.