Staatsanwältin C.________ stellte und begründete im Namen der Generalstaatsanwaltschaft folgende Anträge (pag. 2123): I. Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 11. Januar 2016 in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich der Ziff. I., Einstellung betreffend Konsumwiderhandlungen, der Ziff. II., Schuldsprüche, sowie der Ziffern III., Honorar, und IV., Verfügungen.