2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, mit Schreiben vom 19. Januar 2016 form- und fristgerecht Berufung an (pag. 1920). Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung mit Verfügung vom 20. April 2016 (pag. 1974 f.) reichte der Beschuldigte mit Eingabe vom 12. Mai 2016 seine Berufungserklärung ein. Er beschränkte seine Berufung auf die Bemessung der Strafe (pag. 1987 f.). Mit Eingabe vom 24. Mai 2016 verzichtete die Generalstaatsanwaltschaft auf Erklärung der Anschlussberufung und machte keine Nichteintretensgründe geltend (pag.