Hierfür wurde der Beschuldigte verurteilt zu einer Freiheitsstrafe von 5 ¾ Jahren, unter vollumfänglicher Anrechnung der Untersuchungshaft von 424 Tagen, zu einer Geldstrafe von 65 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 1‘950.00, und zu den auf die Schuldsprüche entfallenden Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 35‘649.65 (pag. 1911 f.). Am 11. Mai 2016 nahm das Regionalgericht Berner Jura-Seeland eine Urteilsberichtigung vor, indem es über das zweite vom Beschuldigten erstellte DNA-Profil verfügte (pag. 1983 f.).