1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (Kollegialgericht) vom 11. Januar 2016 wurde das Strafverfahren gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) wegen Konsums einer unbestimmten Menge Kokaingemischs bis zum 9. August 2014, in Bern und anderswo, ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten und ohne Ausrichtung einer Entschädigung eingestellt (pag. 1911). Mit gleichem Urteil wurde der Beschuldigte schuldig erklärt der mengenmässig qualifizierten Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BetmG;